Gefährdungskarte Poststellen Schweiz

Die «Gefährdungskarte» ist am 22. Juni 2017 erstellt worden. Sie bildet eine Prognose ab, welche Poststellen syndicom zu diesem Zeitpunkt als «mittelfristig gesichert» oder «gefährdet ab 2020» erachtet hat und welche schon im Schliessungsprozess sind.

Änderungen, welche die Schweizerische Post AG in der Zwischenzeit in ihrem Postnetz vorgenommen hat oder noch vornimmt, sind und werden in der Darstellung der Karte nicht berücksichtigt.

Poststelle befindet sich im Schliessungsprozess.

Poststelle ist «gefährdet ab 2020». Es ist anzunehmen, dass die Post die Schliessung dieser Poststelle prüft nach dem Jahr 2020, sofern der Gesetzgeber keine neuen Vorgaben macht.

Poststelle «mittelfristig gesichert». Sie entspricht den Kriterien der Post oder des Gesetzgebers (s. unten «Wie wurde diese Karte erstellt?»), ihr Weiterbetrieb dürfte über das Jahr 2020 hinaus gesichert sein.

Wie wurde diese Karte erstellt?

Dieser durch syndicom erstellten «Gefährdungskarte Poststellen Schweiz» liegen unterschiedliche Parameter zugrunde. Massgebend sind deren zwei:

  1. Eigene Beurteilungskriterien der Post: Es handelt sich dabei um durch die Post eigens definierte Parameter, damit eine Poststelle weiterhin in Eigenbetrieb geführt wird. Diese Kriterien sind entsprechend berücksichtigt. Namentlich:
    • Eine Poststelle ist garantiert, wenn eine Gemeinde offiziell Kantons- oder Bezirkshauptort ist.
    • Eine Poststelle ist garantiert, wenn eine Gemeinde mindestens 20‘000 EinwohnerInnen hat.
  2. Das Post-Gesetz, das Postorganisations-Gesetz und deren Ausführungsbestimmungen bilden die zweite wesentliche Grundlage. Darin definiert der Gesetzgeber die Anforderungen an den Service public, der den Massstab für die Grundversorgung festlegt. Dabei ist besonders hervorzuheben:
    • Erreichbarkeit der Grundversorgung
      (90% der Bevölkerung erreichen binnen 20 Minuten zu Fuss oder mit dem ÖV die nächste Poststelle/Postagentur; 30 Minuten bei Hausservice)
    • Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs
      (90 Prozent der Bevölkerung erreichen die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs zu Fuss oder mit dem ÖV innerhalb von 30 Minuten)
    • Mindestens eine Poststelle pro Raumplanungsregion

Weitere zu beachtende Faktoren bei der Interpretation dieser Karte:

  • Nicht berücksichtigt ist die wirtschaftliche Komponente einer Poststelle (Marktbetrachtung), da die Post diese Zahlen nicht zur Verfügung stellt. Zudem beteuert die Post, kantonale und regionale Zentren und weitere regionale Gegebenheiten in ihre Pläne einzubeziehen. Diese sehr vagen Kriterien konnten als Parameter nicht berücksichtigt werden.

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