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Gesund bleiben bis zum Pensionsalter
Die Anforderungen und Belastungen haben für die Kollegen und Kolleginnen in den Druckereien in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Mindestvorschriften des Arbeitsgesetzes für den Schutz der Gesundheit müssen deshalb im Rahmen des GAV ausgebaut werden. Ziel sollten Arbeitsbedingungen sein, mit denen alle das Pensionsalter gesund erreichen können. Dazu gehört unter anderem der Kampf gegen die von Unternehmerseite vermehrt geforderte totale Flexibilisierung der Arbeitszeiten – Samstage und Sonntage dürfen nicht zu Normalarbeitstagen verkommen! Und: Die Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Arbeitnehmenden, insbesondere derjenigen, die Schicht- und Nachtarbeit leisten müssen, stösst bei den Unternehmern immer noch auf zu wenig Aufmerksamkeit.
Wir sollten miteinander nach Lösungen suchen, damit Einsatzzeiten mit maximal fünf Arbeitstagen in Folge die Regel sind, oder damit bei Nachtarbeit nach drei Schichten eine Ruhephase von im Minimum 48 Stunden eingebaut wird. Aber auch finanzierbare Frühpensionierungsmodelle ab 62, zum Beispiel wie jenes im Westschweizer Ausbaugewerbe, oder die schrittweise Einführung von Altersteilzeit ohne massiven Lohnverlust ab 58 können wirksame Massnahmen zur Erreichung des genannten Ziels sein: gesund bleiben bis zum Pensionsalter!












