Erhöhung der Minimallöhne

Die heute im Art. 221 des aktuellen GAV festgeschriebenen Minimallöhne werden als Richtwert insbesondere bei einer Neuanstellung immer wichtiger. Dies spüren im Speziellen jüngere Kollegen und Kolleginnen bei einer Erst- oder Neuanstellung.

 

 

 

Sicher, wir konnten 2008 bei der seinerzeitigen Vertragserneuerung bereits erhebliche Verbesserungen bei den Minimallöhnen durchsetzen. Aber vergessen wir nicht, dass für minder qualifizierte Arbeiten immer noch 3500 bzw. 3600 Franken als Minimum gelten. Mit einem solchen Lohn ist es schwierig, bei den heutigen Lebenskosten in der Schweiz gut über die Runden zu kommen. Aber auch die 4500 Franken ab dem 5. Berufsjahr sind im Vergleich zu anderen beruflichen Tätigkeiten im industriellen Sektor der Schweiz nicht der Weisheit letzter Schluss: Eine Berufslehre sollte sich irgendwann im Geldsäckel spürbarer bemerkbar machen!

 

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