syndicom - Postgesetzgebung 
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Neue Rechtsgrundlagen für den GAV
Mit der neuen Postgesetzgebung, die im Dezember 2010 vom Parlament beschlossen wurde, wird die Post in eine spezialgesetzliche AG umgewandelt und PostFinance in eine AG nach privatem Recht ausgelagert. Dies bedingt, dass das Vertragsrecht bei der Post neu verhandelt wird. Als Rechtsgrundlagen gelten neu das Obligationenrecht (OR) und das Arbeitsgesetz (ArG). Nach Inkrafttreten der Gesetze (wir rechnen mit dem 1. Juli 2012) haben die Sozialpartner (Post und Gewerkschaften) zwei Jahre Zeit, um einen neuen GAV auszuhandeln.

Wann kommt der neue GAV?
Der Zeitplan für die Inkraftsetzung der neuen Gesetzesgrundlage für die Schweizerische Post ist noch nicht restlos gesichert. Es wird davon ausgegangen, dass die Verordnung zum Postorganisationsgesetz im 3. Quartal 2012 in Kraft tritt. Die Post hat dann Zeit bis Anfang 2013, um sich das Rechtskleid einer öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft zu geben und den Bereich PostFinance in eine privatrechtliche AG auszulagern. Sobald die Post eine AG ist, beginnt die Verhandlungsfrist zu laufen. Post und Sozialpartner haben dann zwei Jahre Zeit, um einen neuen Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln. Es ist demnach davon auszugehen, dass ab 2015 ein neuer GAV in Kraft gesetzt wird. Bis es so weit ist, gilt der alte GAV von 2002 unverändert weiter. Die Post untersteht solange noch dem Arbeitszeitgesetz sowie dem Bundespersonalgesetz.
Richtig und falsch
Im Dezember 2010 verabschiedeten die Eidgenössischen Räte die beiden Postgesetze. Die Anstellungsbedingungen werden neu verhandelt werden – aber nicht von heute auf morgen. Vorerst bleibt alles beim Alten. Dennoch sind viele Gerüchte im Umlauf. Dabei ist vieles falsch, was erzählt wird.
Richtig ist,
- dass die Post und die Gewerkschaften nach Inkrafttreten der neuen Postgesetze zwei Jahre Zeit haben, um einen neuen Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln. Während dieser Zeit gilt der Gesamtarbeitsvertrag Post aus dem Jahr 2002 unverändert weiter!
- dass mit der Änderung der Postgesetzgebung PostFinance in eine AG ausgelagert dass der neue Gesamtarbeitsvertrag auf der Rechtsgrundlage Obligationenrecht (OR) und nicht mehr Bundespersonalgesetz (BPG) aufgebaut ist!dass dann ebenfalls das Arbeitsgesetz (ArG) und nicht mehr das Arbeitszeitgesetz (AZG) für die Post, ausser PostAuto AG, gelten wird!
- dass die Post auch in Zukunft mit syndicom die bewährte Sozialpartnerschaft weiterführen muss!
Falsch ist,
- dass die Post jetzt einfach die Anstellungsbedingungen nach unten korrigieren kann!
- dass die Arbeitszeiten erhöht und die Kündigungsfristen massiv verschlechtert werden!
- dass die Post ihre Löhne nach dem sogenannten „Markt“ ausrichten kann!
Neues Personalrecht Richtig/Falsch (PDF)












